Personenkreis

Wir bieten erwachsenen Frauen und Männern mit einer wesentlich geistigen Behinderung nach §2 der Eingliederungsverordnung im Sinne des § 53 SGB XII eine Heimat.

Neben der wesentlich geistigen Behinderung können körperliche und / oder seelische Behinderungen und / oder eine Pflegestufe nach SGB XI vorliegen. Es werden Personen aufgenommen, die wegen ihrer Behinderung der Hilfe in einer vollstationären Wohnform bedürfen und eine Förderstätte oder im Einzelfall auch eine WfbM besuchen. In gemischten Gruppen mit unter-schiedlichem Hilfebedarf  sehen wir größtmögliche Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten.